Husten Reizhusten: FAQ

Zäpfchen gegen Reizhusten

© PantherMedia / Leung Cho Pan

Der Reizhusten (Tussis) wird auch als trockener und unproduktiverHusten ohne Auswurf (Sputum) bezeichnet und unterscheidet sich damit vom produktiven Husten mit Auswurf.

Reizhusten ist ein unspezifisches Symptom, das auf eine Reizung der Atemwege zurückzuführen ist und nicht immer mit einer Erkrankung in Zusammenhang stehen muss. Häufig beginnt jedoch eine Erkältung mit Reizhusten, der im weiteren Krankheitsverlauf in einen produktiven Husten übergeht.

Die Betroffenen empfinden Reizhusten häufig als sehr unangenehm und quälend. Reizhusten kann durch verschiedene Wirkstoffe gemildert werden, meist in Form von Lutschpastillen oder Säften. Bei Säuglingen und Kleinkindern können diese auch in Form von Zäpfchen(Suppositorien) verabreicht werden. [1] [2]

Medikamente bei Reizhusten

Akuter Reizhusten, der in Zusammenhang mit einer Erkältung auftritt, klingt in der Regel von selbst wieder ab. Bei normalem Verlauf ist eine medikamentöse Behandlung nicht zwingend erforderlich. Bei Reizhusten, der durch eine Infektion der Atemwege ausgelöst wird, werden meist symptommildernde Medikamente, die den Hustenreiz unterdrücken (Antitussiva), eingesetzt. Eine Behandlung der Ursache ist jedoch nicht möglich. [3]

In Zäpfchenform kommen nur sogenannte zentral wirkende Hustenstiller (Antitussiva) zum Einsatz, die den Hustenreiz direkt im Gehirn unterdrücken und so Linderung verschaffen. Zentral wirkende Antitussiva sind meist verschreibungspflichtig. Hierbei wird zwischen opioiden und nichtopioiden Wirkstoffen unterschieden. Opioide Wirkstoffe sind Substanzen, die auf spezielle Opioidrezeptoren (Fühler) wirken, diese aktivieren und so eine Weiterleitung des Reizes verhindern. So sorgen sie dafür, dass der Hustenreiz nicht ins Gehirn weitergeleitet werden kann und deshalb subjektiv nicht wahrgenommen wird. Nichtopioide Wirkstoffe hemmen nicht die Weiterleitung, sondern direkt die Entstehung des Signals. ?Folgender hustenstillender Wirkstoff ist auch in Zäpfchenform erhältlich:

Pentoxyverin (nichtopioid):

Wirkungsweise: ist nicht genau bekannt. Möglicherweise wird die hustenstillende Wirkung durch Bindung an Rezeptoren des Hustenzentrums im Gehirn hervorgerufen.

Nebenwirkungen:

  • Müdigkeit, eingeschränktes Reaktionsvermögen
  • Übelkeit (Nausea), Erbrechen (Emesis), Durchfall (Diarrhoe)
  • Krampfanfälle
  • Atemdepression (verminderte Anzahl der Atemzüge pro Minute)

Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen:

  • zentral dämpfende Medikamente (Medikamente, die zu einer allgemeinen Verminderung der Körperfunktionen wie Atmung, Darmbewegung, Leistungsfähigkeit des Gehirns und der Muskeln etc. führen)
  • Alkohol

Kontraindikation:

  • nicht bei produktivem Husten einnehmen
  • nicht für Kinder unter 2 Jahren (da es bei diesem Präparat vermehrt zu unerwünschten Nebenwirkungen bei Kleinkindern kam – es empfiehlt sich, den Arzt oder Apotheker nach einem Zäpfchen-Präparat mit geringeren Nebenwirkungen zu fragen, da Zäpfchen von Kleinkindern im Allgemeinen besser vertragen werden als Säfte oder Tabletten)
  • keine Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit

Medikamente: Sedotussin ® Zäpfchen

Hinweise: darf nicht länger als zwei Wochen angewendet werden [4]

Zu beachten

Aus medizinischer Sicht ist die Wirkung hustenstillender Medikamente umstritten und eine tatsächliche hustenstillende Wirkung nicht eindeutig nachgewiesen. [6]

Ein akuter Reizhusten, der in Zusammenhang mit einer Erkältung einhergeht, sollte sich innerhalb von zwei Wochen gebessert haben; ansonsten ist eine Abklärung durch einen Arzt notwendig. Gleiches gilt bei hohem Fieber (Pyrexie), Schmerzen beim Atmen, Atemnot (Dyspnoe), bellendem, anfall- oder krampfartigem Husten. Grundsätzlich wird bei Kindern unter 4 Jahren von einer Selbstmedikation mit hustenstillenden Medikamenten abgeraten. [8]

Reizhusten kann auch durch Umweltbelastungen, wie beispielsweise durch Schimmelpilze oder Staub, ausgelöst werden. Ebenso können ernsthafte Erkrankungen der Lunge Auslöser für Reizhusten sein. Daher sollte bei fehlenden Hinweisen auf eine Erkältung ebenfalls ärztlicher Rat eingeholt werden. [9]